Aufgaben und Pflichten eines WEG-Verwalters:
Die Hausverwaltung übernimmt für die Eigentümergemeinschaft die Verwaltung, Bewirtschaftung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß der Teilungserklärung. Sie sorgt für die Pflege des Gemeinschaftseigentums, die Verwaltung gemeinsamer Rücklagen, Versicherungen und die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.
Aufgabe eines Mietverwalters ist es, für eine einwandfreie und vorschriftenkonforme Umsetzung eines Mietverhältnisses zu sorgen. Er ist für die Aufrechterhaltung des vereinbarten Zustands der Mietsache ebenso verantwortlich, wie für eine Sicherstellung der regelmäßigen und pünktlichen Zahlung der Miete.
Typische Aufgaben eines Mietverwalters:
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41061 Mönchengladbach
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